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Rückbürge Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Rückbürge für Deutschland.

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Rückbürge

Die Rückbürge ist ein Begriff, der im Zusammenhang mit der Kreditvergabe und -sicherheit eine wichtige Rolle spielt.

Bei einer Rückbürge handelt es sich um eine zusätzliche Sicherheit, die von einer Drittperson bereitgestellt wird, um den Kreditgeber vor möglichen Kreditausfällen zu schützen. Im Falle eines Kreditausfalls des Kreditnehmers kann der Kreditgeber Ansprüche gegenüber der Rückbürgschaftsperson geltend machen. Die Rückbürge wird oft von Unternehmen oder Privatpersonen verlangt, die möglicherweise nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen, um einen Kredit zu erhalten. Sie haben jedoch Zugang zu einer anderen Person oder einem Unternehmen, das für sie bürgen kann. Die Rückbürge bietet dem Kreditgeber zusätzliche Sicherheit, da er im Falle eines Kreditausfalls auf die Ressourcen der Rückbürgschaftsperson zurückgreifen kann. Die Rechtsgrundlagen für eine Rückbürge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Kreditgeber, dem Kreditnehmer und der Rückbürgschaftsperson. In diesem Vertrag werden die Verpflichtungen, Rechte und Pflichten der Parteien festgelegt. Die Rückbürge kann entweder unbeschränkt oder beschränkt sein. Eine unbeschränkte Rückbürge bedeutet, dass die Rückbürgschaftsperson für den gesamten Kreditbetrag haftet. Im Gegensatz dazu haftet die beschränkte Rückbürge nur bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag. Es ist wichtig zu beachten, dass die Rückbürge nicht mit der Verpfändung oder anderen Arten der Sicherheitenübereignung verwechselt werden sollte. Bei einer Rückbürge handelt es sich um eine Person, die für den Kreditnehmer bürgt, während Sicherheiten physische oder finanzielle Vermögenswerte sind, die dem Kreditgeber als Sicherheit dienen.
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